Mein Flug wurde gestrichen oder ist massiv verspätet - was jetzt?
Bei kurzfristigen Flugstreichungen oder massiven Verspätungen befinden Sie sich in Obhut der Airline. Diese sind verpflichtet Ihnen eine adäquate Alternative zu bieten bis hin zur ggf. notwendigen Übernachtung. Auch hierfür müssen Sie nicht extra aufkommen. In Extremfällen kann es vorkommen, dass hier auch der Veranstalter mit eingreift.
Sollten Sie verspätet im Zielgebiet ankommen, keine Sorge, der Transfer wird automatisch von der jeweiligen örtlichen Reiseleitung angepasst.
Bei gravierenden Flugverspätungen über 3 Stunden haben Sie ggf. Anspruch auf eine Kompensation gemäß EU-Fluggastrechteverordnung. Dies kann aber getrost nach Rückkehr geprüft und geltend gemacht werden. Der Anspruch darauf verfällt nach 36 Monaten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie hierbei. Für diesen Service können Gebühren anfallen.